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Was ist ein Behindertenparkplatz?

Behindertenparkplätzen im öffentlichen Raum sind Stellflächen, wo an sich ein Parkverbot besteht. Ausgenommen vom Parkverbot sind aber Personen, die über einen entsprechenden Ausweis verfügen und diesen auch sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen. Gemäß § 29b StVO 1960 erhalten einen solchen Behindertenausweis dauernd stark gehbehinderte Personen beziehungsweise Lenker von Kraftfahrzeugen, die eine dauernd stark gehbehinderte Person befördern. Ein Behindertenausweis berechtigt zum Parken in:
- Kurzparkzonen (zeitlich unbeschränkt und gebührenfrei)
- Fußgängerzonen (während der Dauer der erlaubten Ladetätigkeit)
- Halte- und Parkverboten (zum Ein- und Aussteigen)
- Behindertenparkplätzen (öffentlichen)

Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne Ausweis kann Strafen bis zu 726,00 Euro nach sich ziehen. Zudem kann das Fahrzeug abgeschleppt werden.

Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz