FAQ > Besitzstörung

Ab welcher Parkdauer liegt eine Besitzstörung vor?

Die Dauer der Besitzstörung ist nicht von Bedeutung. Sogar ein kurzes Abstellen wird von der Rechtsprechung als ausreichend für eine Besitzstörung angesehen. Selbst eine sehr kurze Ladetätigkeit braucht der in seinem Besitz Gestörte nicht zu dulden. In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass auch die Tageszeit für die Besitzstörung irrelevant ist. Parken außerhalb der Geschäftszeiten eines Einkaufszentrums ist demnach widerrechtlich, auch wenn die Geschäfte geschlossen sind.

Links:
http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm#2.1.%20Die%20St