FAQ > Besitzstörungsklage
Wer darf geklagt werden (Passivlegitimation)? |
Der unmittelbare Störer (der Fahrer des widerrechtlich abgestellten Fahrzeuges) ist für die Besitzstörungsklage jedenfalls passiv legitimiert. Dies gilt natürlich auch dann, wenn der unmittelbare Störer im Auftrag einer anderen Person oder im Interesse einer anderen Person gehandelt hat. Strittiger ist die Frage, ob auch der mittelbare Störer passiv legitimiert ist. Dies gilt jedenfalls für den Fall, wo der unmittelbaren Störer den Auftrag zur Besitzstörung gegeben hat oder wenn die Störung in seinem Interesse vorgenommen wurde, wenn also z.B. ein Mitarbeiter einer Firma im Rahmen von Montagearbeiten für die Firma das Firmenauto widerrechtlich parkt. Ebenfalls passiv legitimiert ist derjenige, von dem Beseitigung oder Verhinderung der Störung erwartet werden kann. Wenn z.B. der Halter eines KfZ diesen seiner Gattin zur Verfügung gestellt hat, so ist er Besitzer des Kraftfahrzeuges geblieben. Wenn dieses Fahrzeug von seiner Gattin widerrechtlich geparkt wurde, kann vom Fahrzeughalter auch die Beseitigung der Störung erwartet werden, da er allein über das Fahrzeug verfügungsberechtigt ist. Er hat es z.B. in der Hand, seinen niemandem zur Verfügung zu stellen, der fremde Besitzrechte missachtet.
Links:
http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm#2.4.%20Die%20Passivlegitimation