FAQ > Formen der Selbsthilfe

Was ist Selbsthilfe?

Um Selbstjustiz oder das Recht des Stärkeren zu verhindern, steht es laut ABGB jedermann frei, eine Beschwerde vor der zuständigen Behörde (Gericht) anzubringen. Die Selbsthilfe stellt eine Ausnahme zu diesem Grundsatz des Gewaltmonopols des Staates dar. Sie ist nur in Ausnahmefällen zulässig, z.B. wenn staatliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist oder wenn ohne sofortiges Eingreifen zumindest die Gefahr einer wesentlichen Erschwerung der Verwirklichung eines eigenen Anspruchs droht. Bestehen andere Sicherungsmittel, ist die Selbsthilfe ausgeschlossen.

Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz#Selbsthilfe_des_Besitzers
http://wapedia.mobi/de/Besitz#3.
http://wapedia.mobi/de/Selbsthilfe_(Recht)
http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm#3.%20Selbsthilferecht