FAQ > Behindertenparkplatz / Frauenparkplatz / MuKi-Parkplatz
Ist Parken auf einem privaten Behindertenparkplatz (ohne Ausweis) erlaubt? |
Es ist zumindest nicht gesetzlich verboten. Im Gegensatz zum öffentlichen Raum ist die Polizei bei Behindertenparkplätzen auf Privatgrund (Supermarkt, Tiefgarage, etc.) machtlos, da widerrechtliches Parken ohne Behindertenausweis auf Privatgrund keine Ordnungswidrigkeit darstellt, sondern (nur) eine Besitzstörung. Ob der Parkplatzbesitzer (also der Supermarkt) gegen das widerrechtlich geparkte Fahrzeug vorgeht, obliegt diesem. Die Situation ist hier ähnlich wie wenn private Frauenparkplätze oder Stellflächen für Mütter mit Kinderwagen widerrechtlich genutzt werden.
Links:
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1107792.html
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1009081.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz