FAQ > Formen der Selbsthilfe

Darf man ein Fahrzeug abschleppen lassen?

Wird ein KfZ ohne Einverständnis des Berechtigten bzw. ohne Auftrag einer Behörde von seinem Standort abgeschleppt, begeht derjenige, der diese Entfernung durchführt oder veranlasst, selbst eine Besitzstörung. In diesem Fall stellt das Abschleppen eine rechtswidrige Handlung dar. Abschleppen lassen ist in Österreich nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, z.B. falls staatliche Hilfe zu spät käme und wenn dabei die Grenzen der Selbsthilfe beachtet werden, wobei die diesbezügliche Beweislast auf Seiten der Person gibt, die die Abschleppung veranlasst. Abschleppen lassen ist demnach in der Regel unerlaubt und damit rechtswidrig, wenngleich sich die Rechtsprechung bislang kaum mit der diesbezüglichen Problematik zu beschäftigen hatte, da die meisten Lenker die Abschleppkosten (zu Unrecht) zahlen.

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http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm#3.3.%20Die%20Rechtsprechung