FAQ > Formen der Selbsthilfe

Unterschied: Abschleppen in Österreich vs. Abschleppen in Deutschland

In Deutschland ist Selbsthilfe grundsätzlich erlaubt, weil sonst die Verwirklichung des Anspruches wesentlich erschwert sei. Während nämlich das österreichische Recht dem Gestörten die Möglichkeit einer "schnellen" Besitzstörungsklage bietet, die verfahrensrechtlich auf eine schnelle possessorische Entscheidung gerichtet ist, gibt es eine derartige Möglichkeit in Deutschland nicht, da der deutsche Besitz ja nur Innehabung bedeutet. Die deutsche Rechtsprechung erlaubt dem Besitzer deshalb, den Störer abschleppen zu lassen.

Links:
http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm#Ein%20kurzer%20Vergleich%20mit%20Deutschland